Berufsordnung

Die Berufsordnung dient

  • den astp-Mitgliedern als verpflichtende Richtlinie für ihr therapeutisches Handeln 
  • KlientInnen und ihren Angehörigen als Schutz vor unethisch und/oder un- professionell durchgeführter Psychomotoriktherapie (Diagnose, Therapie, Be- ratung) durch die astp-Mitglieder
  • dem astp als Instrument zur Erreichung des Ziels, dass von den astp-Mitgliedern nur qualitativ gute und ethisch vertretbare Psychomotoriktherapie angeboten wird.

Ombudsstelle

Die Ombudsstelle ist ein verbandsinternes Kontrollorgan. Sie beurteilt Beschwerden gegen astp-Mitglieder wegen Verstössen gegen die Berufsordnung.  
 
Die Ombudsstelle schützt die astp-Mitglieder gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen, vermittelt bei Konflikten mit KlientInnen und wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hin, dass von astp-Mitgliedern nur ethisch vertretbare Psychomotoriktherapie angeboten wird.