Diplomanerkennung
Heilpädagogische Ausbildungen in den Nachbarländern der Schweiz und im übrigen Europa unterscheiden sich zum Teil wesentlich von Schweizer Abschlüssen. Teilweise sind die Abschlüsse aber auch gleichwertig.
Seit Inkrafttreten des Personenfreizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Union im Juni 2002 dürfen sich Personen im EU-Raum überall da zur Ausübung ihrer Berufstätigkeit niederlassen, wo sie es wünschen.
Bei reglementierten Berufen wie zum Beispiel Schulische Heilpädagogik, Logopädie, Psychomotoriktherapie muss die mitgebrachte Ausbildung dem Schweizer Standard entsprechen.
Bei einer Anstellung im Bereich Heilpädagogik müssen Personen mit ausländischem Diplom bei der EDK/CDIP ein Gesuch auf Gleichwertigkeitserklärung ihrer mitgebrachten Ausbildung mit einer entsprechenden Schweizer Ausbildung stellen. Die Überprüfung und Anerkennung dieser Diplome wird von der Schweizerischen Konferenz der Kantonalen Erziehungsdirektoren EDK durchgeführt. Informationen zum Anerkennungsverfahren findet man auf der Homepage der EDK.