Sektionsversammlung
Die Sektionsversammlung ist das oberste Organ der Sektion. Sie wird neu im Turnus von den Kantonen, so oft wie nötig, mindestens aber vor jeder ordentlichen Generalversammlung des astp einberufen.
Sektionsvorstand
Der Sektionsvorstand setzt sich neu aus 3 Mitgliedern zusammen.
- Co-Präsidium: ZV-Delegierte
- Co-Präsidium: Ansprechsperson der Kantone
- Rechnungsführerin
Durch die Reorgansiation der Sektion Mittelland und deren Vorstand sehen die Aufgaben des Vorstandes folgendermassen aus:
Die ZV-Delegierte nimmt an den ZV-Sitzungen teil und garantiert so den Austausch zwischen der Sektion und dem ZV. Die Ansprechsperson der Kantone bildet das Bindeglied zu den Kantonen, bzw. Untersektionen. Sie holt bei den Kantonen die Kurz- und Jahresberichte ein und organisiert einmal pro Jahr ein Treffen mit den Kantonsvertreterinnen. Die Rechnungsführerin ist für die Finanzen und das Budget verantwortlich. Die Sitzungen im Vorstand werden nach Bedarf vereinbart.
Arbeitsgruppen
Zur Bearbeitung kantonaler und regionaler Aufgaben bilden sich ständige oder temporäre Arbeitsgruppen. Sie arbeiten mit dem Sektionsvorstand zusammen.