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Generalversammlung
Die ordentliche Generalversammlung
- Die GV ist das oberste Organ des astp. Sie tritt ordentlicherweise einmal im Jahr, in der Regel im ersten Halbjahr zusammen. Die Einladung erfolgt mindestens vier Wochen vorher durch den ZV unter Angabe der Traktanden.
- Anträge von Mitgliedern und Sektionen sind spätestens acht Wochen vor der GV schriftlichund begründet an den ZV zu richten.
- Die GV ist in jedem Fall beschlussfähig
Ausserordentliche Generalversammlung
- Der ZV, zwei Sektionen oder 1/5 der Mitglieder können mit Begründung eine ausserordentliche GV (a.o. GV) verlangen.
- Wird eine a.o. GV verlangt, so muss sie innert vier Wochen durchgeführt werden.
- Die a.o. GV wird vom ZV mindestens zwei Wochen vorher unter Angabe der Traktandeneingeladen.
- Anträge von Mitgliedern und Sektionen sind spätestens drei Wochen vor der a.o. GV schriftlich und begründet an den ZV zu richten.
- Die a.o. GV ist in jedem Fall beschlussfähig
Durchführung, Übersetzung
Die GV und die a.o. GV werden von der Präsidentin des astp geleitet. Die Unterlagen und Verhandlungen werden jeweils in eine zweite Sprache übersetzt.
Aufgaben der Generalversammlung
Die GV nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Genehmigung des Jahresberichtes, der Jahresrechnung und des Berichtes der Revisorinnen, Entlastung des ZV.
- Festsetzung des Mitgliederbeitrages für den Zentralverband.Beitritt zu, Austritt aus anderen Verbünden und Organisationen.
- Behandlung von Anträgen der Mitglieder und Sektionen.
- Behandlung von Rekursen.
- Wahl der Präsidentin und der übrigen, nicht von den Sektionen delegierten Vorstandsmitglieder.
- Wahl der Revisorinnen und der Suppleantin.
- Ernennung von Ehrenmitgliedern.
- Beschlussfassung über grundsätzliche Fragen des Berufsstandes und über die Berufsordnung.
- Genehmigung der Statuten des Vereins.
- Beschlussfassung über die Auflösung und Neugründung von Sektionen.
- Beschlussfassung über die Auflösung oder Fusion des Vereins.
- Information.
Beschlussfassung
Die Aktiv- und Ehrenmitglieder haben je eine Stimme, der ZV hat, mit Ausnahme des Stichentscheidesder Präsidentin, kein Stimmrecht.
Das Verbandssekretariat sowie die Passivmitglieder haben nur beratende Stimme.
Die GV fasst ihre Beschlüsse und nimmt ihre Wahlenwie folgt vor:
- Die GV beschliesst nur über traktandierte Geschäfte. Zu nicht-traktandierten Geschäften muss die GV vorerst Eintreten beschliessen.
- Die Beschlüsse und Wahlen erfolgen offen. 1/5 der anwesenden Stimmen kann eine geheime Abstimmung bzw. Wahl verlangen.
- Beschlüsse werden mit absolutem Mehr der anwesenden Stimmen gefasst.
- Bei Stimmengleichheithat die Präsidentin den Stichentscheid.
- Bei Wahlen entscheidet im ersten Wahlgang das absolute Mehr, im zweiten Wahlgang das relative Mehr der anwesenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Revisorinnen
- Zwei Revisorinnen prüfen jährlich die Rechnung des astp und erstatten dem ZV zuhandender GV Bericht. Ist eine Revisorin verhindert, tritt an ihre Stelle die Suppleantin.
- Die zwei Revisorinnen und die Suppleantin werden alle zwei Jahre wiedergewählt. Zweimalige Wiederwahl ist möglich. Die Revisorinnen und die Suppleantin dürfen nicht dem ZV angehören.