Krankenkassen-Kommission
- Die Krankenkassenkommission ist beauftragt, zusammen mit den Krankenkassen und dem zuständigen Bundesamt ein Konventionsprojekt auszuarbeiten, damit die Therapiearbeit der Psychomotorik-Therapeutinnen in der Grundversicherung der Krankenkassen aufgenommen wird. Im Gesuch, welches in Überarbeitung steht wird präzisiert: Die Behandlung folgender zwei Störungsbilder (gemäss ICD-10) soll als Pflichtleistung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anerkannt werden
- F 82; Spezifische Störungen der motorischen Entwicklung
- F 90; Hyperkinetische Störungen
- Weiter soll die Evidenz der Wirksamkeit der Psychomotorik-Therapie besser belegt werden. Ein Forschungsprojekt „Evaluation der Wirkung der Psychomotorik-Therapie“ durch den Fachbereich PMT der Hochschule für Soziale Arbeit (HETS) Genf, läuft zurzeit. (siehe Bulletin 4/06)
- Auf Grund der heutigen Ausgangslage orientiert sich die Arbeit ebenfalls auf die Anerkennung durch die Zusatzversicherungen. Die astp-Mitglieder können bei der Krankenkassenkommission eine Liste anfordern von Zusatzversicherungen, die die Psychomotorik-Therapie anerkennen und rückvergüten
| Mitglieder Kommission | |
|---|---|
| Isabelle Frossard-Hubert | Präsidentin |
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