Ombudsstelle

Haben Sie Fragen zum Verfahren der Psychomotoriktherapie oder Schwierigkeiten im Umgang und Kontakt mit der Psychomotoriktherapeutin/dem Psychomotoriktherapeuten?
Ratsuchende, die in einem Konflikt stehen, der nicht im direkten Gespräch gelöst werden kann, können sich an unsere Ombudsfrau wenden.
 
Die Ombudsstelle ist eine Dienstleistung des Berufsverbandes der schweizerischen Psychomotoriktherapeutinnen und -therapeuten (astp.) Sie dient einer optimalen Zusammenarbeit von Verbandsmitgliedern, Auftraggebern und KlientInnen und damit auch der Qualitätssicherung.

  • Die Ombudsstelle besteht aus der Präsidentin und in der Regel aus 1 bis 2 weiteren Mitgliedern. Sie wird vom Zentralvorstand gewählt.
  • Die Ombudsstelle ist ein verbandsinternes Kontrollorgan. Sie beurteilt Beschwerden gegen astp-Mitglieder wegen Verstössen gegen die Berufsordnung.
  • Die Ombudsstelle schützt die astp-Mitglieder gegen ungerechtfertigte Anschuldigungen, vermittelt bei Konflikten mit KlientInnen und wirkt im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hin, dass von astp-Mitgliedern nur qualitativ gute und ethisch vertretbare Psychomotoriktherapie angeboten wird.