Sektionen

  • Der astp ist geographisch in Sektionen gegliedert. Diese sind juristisch nicht autonom.
  • Zur Strukturierung ihrer Tätigkeit haben die Sektionen ein Rahmenreglement, das vom ZV genehmigt wird.
  • Die Sektionen werden von einem Sektionsvorstand geleitet. Er setzt sich aus fünf bis sieben Mitgliedern zusammen.
  • Zur Finanzierung ihrer Aktivitäten verfügen die Sektionen über ein eigenes, den Aktivitäten entsprechendes Budget.

Aufgaben der Sektionen

Die Sektionen haben insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

  • Planung und Durchführung von Aktivitäten vor Ort.
  • Meinungs- und Willensbildung zuhanden des astp.
  • Mitgliederwerbung.
  • Informationsaustausch.
  • Durchführung einer jährlichen Sektionsversammlung.
  • Erstellen eines Budgets.

Bildung von Untersektionen im astp

Seit der ausserordentlichen Generalversammlung und der Statutenänderung vom 7.9.07 ist es im astp möglich, dass eine kantonale oder regionale Arbeitsgruppe sich umwandelt in eine Untersektion. Der astp ist für die lokale Umsetzung der gesamtschweizerischen Verbandspolitik zwingend auf flächendeckende lokale Untersektionen in allen Kantonen angewiesen. Der gesamtschweizerische Verband kann den Untersektionen zwar das erforderliche Wissen zur Verfügung stellen und die lokalen Verhandlungen koordinieren. Er kann aber nicht in lokalen Arbeitsgruppen mitarbeiten und mit den lokalen Behörden verhandeln.

Die Untersektionen werden in Art. 21 Statuten wie folgt geregelt:

  • "Die astp-Mitglieder eines oder mehrerer Kantone können mit Genehmigung des Zentralvorstands zur Bearbeitung regionaler Fragen Untersektionen gründen. Diese haben keine eigene Rechtspersönlichkeit.
  • Die Untersektionen sind die Verhandlungs- und Vertragspartner der Kantone, Gemeinden und anderen lokalen Institutionen in allen Angelegenheiten, die das Psychomotoriktherapie -Angebot und die Arbeitsbedingungen der astp-Mitglieder auf dem Zuständigkeitsgebiet der Untersektion betreffen.
  • Die Untersektion kann mit den Kantonen, Gemeinden und anderen lokalen Institutionen im Namen des astp Verträge schliessen. Diese gelten für alle astp-Mitglieder, die ihren Beruf im Zuständigkeitsgebiet der Untersektion ausüben.
  • Die Untersektion arbeitet während der Verhandlungen mit der zuständigen Sektion und mit dem Zentralvorstand eng zusammen. Die Verträge und andere verbindliche Erklärungen bedürfen der vorgängigen Genehmigung durch den Zentralvorstand."

Bis Ende 2012 haben die dunkelgrün eingezeichneten kantonalen Arbeitsgruppen die Umwandlung in eine Untersektion vollzogen.