Zentralvorstand
Zusammensetzung und Amtsdauer
- Der ZV ist das Führungsorgan des astp. Er besteht aus 7 bis 12 stimmberechtigten Mitgliedern, die alle Aktivmitglieder des astp sein müssen.
- Vier bis neun Mitglieder werden von der GV gewählt.
- Die Sektionen sind durch je ein Vorstandsmitglied, welches vom jeweiligen Sektionsvorstandgewählt wird, vertreten.
- Alle Mitglieder des ZV sind für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Viermalige Wiederwahl ist möglich.
- Der ZV konstituiert sich mit Ausnahme der Präsidentin selbst. Der ZV nimmt unter den Mitgliedern eine Ressortverteilung vor.
- Das Sekretariat nimmt im ZV mit beratender Stimme Einsitz.
Aufgaben des Zentralvorstandes
Der ZV hat folgende Aufgaben:
- Vollzug der Beschlüsse der GV.
- Erstellung und Genehmigung des Budgets.
- Pflege der Aussenbeziehungen.
- Einsetzen und Auflösen von Kommissionen.
- Wahl des Zentralsekretariates.
- Überwachung der Führung des Verbandssekretariates.
- Genehmigung des Rahmenreglements der Sektionen.
- Wahl von Vertreterinnen in andere Organisationen.
- Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
- Rechtsverbindliche Unterschrift für den astp durch die Präsidentin und durch weitere Vorstandsmitglieder jeweils kollektiv zu zweien.
- Wahrnehmung aller Geschäfte, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugeordnet sind.
- Wahl der Präsidentin und der Mitglieder der Ombudsstelle.
- Entscheid über Rekurse von Mitgliedern gegen Entscheide der Ombudsstelle.
- Beschlussfassung über Reglemente in Konkretisierung der Statuten und der Berufsordnung.