Zentralvorstand

Zusammensetzung und Amtsdauer

  • Der ZV ist das Führungsorgan des astp. Er besteht aus 7 bis 12 stimmberechtigten Mitgliedern, die alle Aktivmitglieder des astp sein müssen.
  • Vier bis neun Mitglieder werden von der GV gewählt.
  • Die Sektionen sind durch je ein Vorstandsmitglied, welches vom jeweiligen Sektionsvorstandgewählt wird, vertreten.
  • Alle Mitglieder des ZV sind für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Viermalige Wiederwahl ist möglich.
  • Der ZV konstituiert sich mit Ausnahme der Präsidentin selbst. Der ZV nimmt unter den Mitgliedern eine Ressortverteilung vor.
  • Das Sekretariat nimmt im ZV mit beratender Stimme Einsitz.

Aufgaben des Zentralvorstandes

Der ZV hat folgende Aufgaben:

  • Vollzug der Beschlüsse der GV.
  • Erstellung und Genehmigung des Budgets.
  • Pflege der Aussenbeziehungen.
  • Einsetzen und Auflösen von Kommissionen.
  • Wahl des Zentralsekretariates.
  • Überwachung der Führung des Verbandssekretariates.
  • Genehmigung des Rahmenreglements der Sektionen.
  • Wahl von Vertreterinnen in andere Organisationen.
  • Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern.
  • Rechtsverbindliche Unterschrift für den astp durch die Präsidentin und durch weitere Vorstandsmitglieder jeweils kollektiv zu zweien.
  • Wahrnehmung aller Geschäfte, die nicht ausdrücklich einem anderen Organ zugeordnet sind.
  • Wahl der Präsidentin und der Mitglieder der Ombudsstelle.
  • Entscheid über Rekurse von Mitgliedern gegen Entscheide der Ombudsstelle.
  • Beschlussfassung über Reglemente in Konkretisierung der Statuten und der Berufsordnung.